Unsere Vermittlungsbedingungen

Wir vermitteln unsere Hühner ausschließlich in ein artgerechtes Zuhause. Das bedeutet eine Hühnerherde von mindestens 3 bis maximal 30 Hennen. Dabei gehen wir von einem trockenen, sauberen und zugluftfreien Stall aus, der Sicherheit vor natürlichen Feinden bietet.

Abbildung Vermittlungsbedingungen

Der Stall wird durch ein abwechslungsreiches Außengehege zum täglichen Freilauf von mindestens 10m² pro Tier ergänzt, welches ebenfalls Schutz vor Fressfeinden bieten sollte.

Die Hühner sollen ihrer Art entsprechend gefüttert werden und ständigen Zugang zu Trinkwasser haben.

Eine Vermittlung an gewerbliche Halter zum wirtschaftlichen Zweck der Eierproduktion ist ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Schlachtung der Hennen ausgeschlossen ist. Die Vermehrung der Hennen lehnen wir aus Tierschutzgründen ab.

Der Adoptant übernimmt seine Hennen nach der Rettung auf eigene Kosten, wobei im Krankheitsfall ein Tierarzt zu konsultieren ist.

Die Tiere dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte eine Abgabe notwendig sein, ist der Verein Hühnerrettung NRW e.V. zu kontaktieren.

Wir behalten uns vor, Nachkontrollen durchzuführen. Bei Verstößen gegen die Vermittlungsbedingungen sind wir berechtigt, die Tiere in unsere Fürsorge zu nehmen.

Wir weisen darauf hin, dass in Deutschland Hühner angemeldet werden müssen sowie ein Bestandsbuch zu führen ist. Zudem besteht eine Impfpflicht (Newcastle Disease). Infos dazu unter dem Menüpunkt Hühnerhaltung.

Die Mindestabnahme beträgt zwei Hennen.

Mit der Unterzeichnung unseres Schutzvertrages erfolgt das Einverständnis mit unseren Vermittlungsbedingungen.